Veranstaltungswirtschaft

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Die Veranstaltungswirtschaft umfasst alle beruflichen und unternehmerischen Tätigkeiten von natürlichen und juristischen Personen, wie z.B. Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberuflern, die sich mit der Ermöglichung, Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen befassen und dabei einer erwerbswirtschaftlichen Orientierung folgen. Zu Veranstaltungen zählen Kunst-, Kultur-, Sport-und Bildungsveranstaltungen sowie Messen, Tagungen und Konferenzen.

In der Literatur finden sich zahlreiche Definitionen:

"Rück beschreibt vor seinem Definitions-Hintergrund auch die Grundzüge einer Event-Wirtschaft, die er als Wirtschaftszweig innerhalb eines tertiären Sektors der Volkswirtschaft sieht und sich "aus allen Wirtschaftseinheiten, die in der Planung, Organisation, Ausrichtung, Durchführung und dem Controlling von Veranstaltungen aller Art" tätig sind. Dazu zählen Veranstalter, Agenturen, Ausrichter, Logistik-Dienstleister und sonstige Dienstleister soweit "alle Glieder der sog. Reisekette" wie Reiseveranstalter und Geschäftsreisemanagement, Reisebüros, Verkehrsträger, Zielgebiete und Hotellerie (Rück)."


Gernot Gehrke, Daniela Spott de Barrera und David Lampe versuchen "über die wesentlichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft und ihre Mitglieder" eine "Annähreung an Kriterien" zu erreichen, "die eine Zuordnung von Unternehmen und Einrichtungen zur "Veranstaltungswirtschaft" plausibel erscheinen lassen (vgl. Tab. 2).

Quelle: Die Veranstaltungswirtschaft und ihr Personal, Tabelle 2, Seiten 32/33

"Allerdings wird auch bei den Verbänden das Bemühen sichtbar, als Veranstaltungswirtschaft wahrgenommen zu werden,[...]."


Quelle: Die Veranstaltungswirtschaft und ihr Personal, Abbildung 1, Seite 15




Quellenangabe: